Mit diesen vier Tipps zeigen wir dir ob und wie du dein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen kannst.
Tipp 1: Rechtsprechung ist eindeutig
Tipp 2: Ausgaben als Werbungskosten geltend machen
Tipp 3: Auslagen für Ausstattung werden akzeptiert
Tipp 4: Dokumentiere die Situation
Mit diesen vier Tipps zeigen wir dir ob und wie du dein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen kannst.
Tipp 1: Rechtsprechung ist eindeutig
Ob im Durchgangszimmer einen Schreibtisch oder im Wohnzimmer eine Arbeitsecke. Das Finanzamt akzeptiert nur, wenn es sich um einen abgeschlossenen Raum handelt, der wie ein Büro eingerichtet ist. Mindestens 90% der Nutzung des Raumes sollte berufsbedingt sein.
Tipp 2: Ausgaben als Werbungskosten geltend machen
Du kannst nachweisen, dass dir für deine Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht? Dann kannst du im Jahr bis zu 1250€ als Werbungskosten geltend machen.
Tipp 3: Auslagen für Ausstattung werden akzeptiert
Arbeitsmittel wirken sich steuermindernd aus. Hat der Schreibtisch, der Computer oder der Bürostuhl weniger als 800€ netto gekostet, kann er im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden. Teurere Dinge müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Tipp 4: Dokumentiere die Situation
Mach ein Foto der aktuellen Arbeitssituation und lass dir eine Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zeitraum ausstellen an dem dein Arbeitsplatz nicht zur Verfügung stand. Vielleicht werden die Bestimmungen zur steuerlichen Anerkennung von heimischen Arbeitsplätzen angesichts der Corona-Krise gelockert.